Römisches Privatrecht (14) Die rei vindicatio •Im Zwölftafelrecht: –Beide Parteien müssen Eigentum an der Sache behaupten. Die vindicatio nummorum ist dennoch der Aufmerksamkeit der modernen romanistischen Wissenschaft im 20. "rei vindicatio") ist im österreichischen Sachenrecht die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer auf Herausgabe der streitgegenständlichen Sache. Vindikation (lat. Als rei vindicatio wird im klassischen Römischen Recht die dingliche und sachverfolgende Klage des quiritischen Eigentümers einer Sache bezeichnet. 2. ... • a° rei uxoriae gegen Mann auf Herausgabe • Abzugsrechte des Mannes ... • Vorbereitung der Kläger-Beklagten Rolle für rei vindicatio • Erhaltung und Wiedererlangung des Besitzes (bei vi clam precario) II.) Vorderseite Kennt das römische Recht einen Grundsatz „Kauf bricht ... 2. iusta causa; 3. traditio) Als Eigentümer kann der Dritte den Mieter mit der REI VINDICATIO auf herausgabe oder Räumung klagen. zustehende dingliche Klage, vermittelst deren er die ihm gehörige Sache von jedem dritten Besitzer derselben zurückfordern kann, s. Vindication … Pierer's Universal-Lexikon. Herausgabeklage (rei vindicatio)..... 25 2. – Moderne Entsprechung: § 1004 BGB. Die Geschichte des römischen Rechts § 1 Die Bedeutung des römischen Rechts 1 § 2 Römische Rechtsquellen 3 I. Altrömisches Recht 3 II. Rei vindicatio römisches recht. Die mancipatio - die Manzipation - bezeichnete im römischen Recht ein abstraktes Verfügungsritual. Dingliche Klagen: Die formulare rei vindicatio A. Rei vindicatio per sponsionem und per formulam petitoriam I. Das Sponsionsverfahren als Übergangsphänomen Nehmen Sie sich Zeit für Ihr Lieblingsbuch. Learn vocabulary, terms, and more with flashcards, games, and other study tools. fragenkatalog roemrecht prof. rainer eigentumsklage (rei vindicatio) fahrlässigkeit, haftung des besitzers, rei vindicatio wie kommt es zur verurteilung (prätor. B. der Mieter es hat, zusteht (§ 366 ABGB nach österreichischem Recht). Ich mache nebenbei darauf aufmerksam, dass der Prätor dem Richter, dem Privatmann, zu beurteilen befehlt: es handelt sich um ein iussum iudicandi, das die zwei futurimperativen Verben „ condemnato“ 2. Römisches Recht – Kürzestzusammenfassung WS 2002/2003, s.b. Die von der forensischen Praxis angewandte alternative Klage von rei vindicatio (dominium directum) und actio Publiciana (quasi dominium) wurde deshalb von Johann Oldendorp erfolgreich kritisiert. Dennoch kann ein PUPILLES nur Rechtsgeschäfte abschließen, die zu seinem Vorteil sind (siehe oben II). Die magistratische Jurisdiktion 8 V. Rechtsquellender Kaiserzeit 9 § 3 Die Rechtswissenschaft 10 I. Pontifikaljurisprudenz. – Moderne Entsprechung: § 985 BGB • Actio negatoria – Klage auf Unterlassung von Störungen. 1. In der Arbeit untersucht der Autor die Grundaspekten von publizianischen Klage (actio Publiciana) als sachlich-rechtliche Klage in dem klassischen römischen Recht. Rei vindicatio - enacademic [Römisches Recht] - Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr. Recht der Sachgüter und Verkehrsgeschäfte a) Schutz des Eigentums (rei vindicatio) Gai inst. Die actio Publiciana war im römischen Recht eine vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr. Die rei vindicatio als Schutz des Eigentums im klassischen römischen Recht und heute Der Auftrag (mandatum). Rei vindicatio, lat., Eigenthumsklage gegen jeden Besitzer. Strukturen I: Faktoren der Rechtsbildung und Rechtsschichten A. Klassisches Recht 3. zurück | weiter 1 / 1 Typen dinglicher rechte Eigentum dienstbarkeiten pfandrecht erbpacht erbbaurecht; Klagen dinglicher rechte rei vindicatio (eigentum) vidicatio servitutis (dienstbarkeiten) actio pigneraticia in rem (pfandrecht) rei vindicatio utilis (erbpacht) actio de superficie (erbbaurecht DIE REI VINDICATIO IM KLASSISCHEN RÖMISCHEN RECHT 837 des Richters und steht vor der Formel im eigentlichen Sinn. [1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. . ACTIO PUBLICIANA. Das Fallrecht der klassischen Epoche 7 IV. geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. - Klage: actio serviana (vindicatio pignoris) bei besitzlosen Pfand oder - die actio confessoria (vindicatio servitutis) bei Servitutberechtigten. Die Zwölftafelgesetzgebung 4 III. vindicatio = Inanspruchnahme), Geltendmachung des Eigentumsherausgabeanspruchs; Zeitwort: vindizieren. Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht u. Rechtsvergleichung Universität Zürich, RWI Rämistrasse 74 / 41 CH-8001 Zürich Tel. : 044 634 52 30 ... 1. Im römischen Recht folgte die mancipatio (abgeleitet aus manus capere - die Hand ergreifen) einem festgelegten, schon in den leges duodecim tabularum - dem Zwölftafelgesetz - beschriebenen… Jetzt online bei Thalia bestellen Römische Heute bestellen, versandkostenfrei Rei vindicatio (römisches Recht) (Weitergeleitet von Rei vindicatio (Römisches Recht)) Als rei vindicatio wird im klassischen Römischen Recht die dingliche und sachverfolgende Klage des quiritischen Eigentümers einer Sache bezeichnet. ... Das Formular der rei vindicatio 179 b) Insbesondere: Die Arbiträrklausel und die Einrede der Arglist . Rei vindicatio - die Eigentumsklage - ist die Klage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den Besitzer auf Herausgabe einer Sache. 4, 16 Si in rem agebatur, mobilia quidem et moventia, quae modo in ius adferri adducive possent, in iure vindicabantur ad hunc modum: qui vindicabat, festucam tenebat; deinde ipsam rem adprehendebat, velut hominem, et ita dicebat: HVNC EGO HOMINEM EX Rei vindicatio (römisches Recht) Damit der Kläger mit der rei vindicatio gegen den anderen durchdringen konnte, musste er sein ziviles Eigentum an der Sache nachweisen (actori incumbit probatio). Jus: Römisches sachenrecht - Jus kostenlos online lernen. Klassisches Recht 3. Im klassischen römischen Recht kommt noch das Kriterium des PRETIUM IUSTUM hinzu. basierend auf Kaser 1. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XVII Literatur XXI Die Geschichte des römischen Rechts § 1 Die Bedeutung des römischen Rechts 1 § 2 Römische. ... — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Außerdem musste der Beklagte passivlegitimiert sein, er musste also Besitz an der Sache haben, die im Eigentum des Klägers stand. INHALTSVERZEICHNIS Zur Reihe «Repetitorien Recht» 3 ... 4.1 Die rei vindicatio 71 4.1.1 Allgemeines 71 4.1.2 Die Streitparteien 71 4.1.3 Der Umfang der rei vindicatio 72 exceptio rei venditae et traditae – dient zum Schutz des bonitarischen gegenüber dem zivilen Eigentümer rei vindicatio – Eigentumsklage vindicatio pignoris – dingliche Klage des Pfandgläu-bigers vindicatio pro parte – Quantitätsvindication vindicatio servitutis – dingliche Klage des Servituts- berechtigten Kulturelle Vorfragen § 10. Rei vindicatio — (Eigenthumsklage), die dem Eigenthümer zum Schutze seines Eigenthumes (s.d. 5 Wenn also allein da Sie ist nur möglich, wenn dem beklagten Inhaber kein Recht zum Besitz, wie z. TheLaw.com Law Dictionary & Black's Law Dictionary 2nd Ed. Ein historischer Rechtsvergleich des römischen und schweizerischen Rechts Die rei vindicatio war im römischen Recht eine auf der Zwölf-Tafel-Gesetzen fußende, stark ritualisierte Klage. Dingliche Klagen 8/11 A. Formulare rei vindicatio Römisches Privatrecht Skript zur Vorlesung HS 2014 / FS 2015 Prof. Dr. Ulrike Babusiaux Lehrstuhl für Römisches Recht, Privatrecht u. Rechtsvergleichung Prof. Dr. B. Huwiler WS 1996/97 - SS 1997 *1 Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht Privatrecht KASER[§3 II]1 ist die Wissenschaft des subjektiven Rechts… Die Eigentumsklage (lat. Ein weiteres Problem war, dass das kanonische Recht für die Ersitzung verlangte, dass der Besitzer während der gesamten Ersitzungszeit gutgläubig ist. –Austragung des Rechtsstreits im Verfahren der legis actio sacramento (Prozesswette). Rei vindicatio (römisches Recht) - Wikipedi . Anmelden ... (Fröschl) 8 VL - VO-Mitschrift (Fröschl) 10 VL - VO-Mitschrift (Fröschl) Zusammenfassung Roem Recht Hausmanninger Buch Römisches recht 1 - zusammenfassung. Der Schutz des Eigentums an Geld, präziser, die Möglichkeit, Geld mit der rei vindicatio (per formulam petitoriam) herauszuverlangen, wurde bisher für das klassische römische Recht nicht monographisch untersucht. Römisches Privatrecht (11) • Rei vindicatio – Herausgabeklage zwar auf Geldersatz gerichtet, aber mit Möglichkeit eines Zwischenbescheides, der dem Beklagten die Herausgabe in natura nahelegt. •Im klassischen Recht sind noch Spuren des alten Rechtszustandes erhalten! - Klage: rei vindicatio oder actio Publiciana; jemand (Eigentümer oder Nichteigentümer) eine mit einem dinglichen Recht eines Dritten belastete Sache verkaufte. Justinianisches Recht 2. Mit der rei vindicatio konnte der quiritische Eigentümer von jedem Besitzer seine Sache herausverlangen: „ubi rem meam invenio, ibi vindico“ - „Wo auch immer ich meine Sache finde, kann ich diese vindizieren.“ 180 c) Das Prinzip der Geldverurteilung ' 185 Nach Ablauf hätte er mit der rei vindicatio vorgehen können. Heute wird die mancipatio verstanden als Grundgedanke des abstrakten Verfügungsgeschäfts. Kulturelle Vorfragen Vierter Teil: Ausgewählte Institute des Privatrechts 10/12 24.1.2019 § 12. Römisches Recht Kurz gefasste Darstellung (Repetitorium) Übungen mit Lösungen orellfüssli Verlag AG. Diese EVIKTION (erfolgreiche geltendmachung eines dinglichen Rechts im Prozessweg) stellt einen Rechtsmangel dar. Start studying Wortschatz römisches Recht. Chr. Fragenkatalog - Römisches Recht I Fall 2 - Reindl-Krauskopf Fall 3 - Reindl-Krauskopf Röm. recht allein als Verteidigungsmittel gegen die rei vindicatio (§ 985 BGB) des Eigentümers dient und das Prinzip der (ein- geschränkten) Sachhaftung statuiert. Römisches Sachenrecht - 1.1 VSSTÖ Juridicum zu (II) → PUPILLES: hier ist der pater familias gestorben, das vormalige Hauskind ist nun SUI IURIS (Gewaltfrei) und damit rechts- u vermögensfähig. „Rechtsquellen“ von der Monarchie zur Monarchie B. Das ius civile und seine Gegenbegriffe C. Die durchgängige Mehrschichtigkeit des römischen Rechts § 11. Heute kennzeichnet die Vindikationsklage eine Klage aus § 985 BGB, also aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Das römische Recht in Europa 103 a) Die karolingische Renaissance : 104 b) Die zweite Vorrenaissance des 11. .